Entlastung von Anwohnern an Umleitungsstrecken geplant

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Eine vorgesehene Änderung des Bundesfernstraßengesetzes soll Anwohner an Umleitungsstrecken von Bundesfernstraßen entlasten. Das Bundeskabinett hat am 04.05.2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Profitieren sollen Bürgerinnen und Bürger, die an ausgewiesenen Umleitungsstrecken wohnen. Das neue Gesetz soll erstmals im Zuge der Planungen zum Neubau der Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid angewendet werden.

Schallschutzmaßnahmen sollen vom Bund getragen werden

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sieht vor, dass der Bund künftig lärmbetroffenen Eigentümern an ausgewiesenen Umleitungsstrecken Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstatten kann, beispielsweise für den Einbau von Lärmschutzfenstern. Voraussetzung ist, dass eine Bundesfernstraße, für die der Bund zuständig ist, voll gesperrt werden muss. Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken hingegen müssen nicht in der Baulast des Bundes stehen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen die Anspruchsvoraussetzungen und der Umfang der Erstattung geregelt werden. Dabei richtet sich der Anspruch gegen den Bund als Straßenbaulastträger der gesperrten Bundesfernstraße.

Die Ressortabstimmung ist abgeschlossen, der Entwurf wird nun an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich – noch vor der Sommerpause – abzuschließen.

Weitere Informationen können der Pressemitteilung des BMDV vom 04.05.2022 unter www.bmvi.de entnommen werden.

31.05.2022